Überlassen Sie Bioethik nicht Experten. Die Online-Bürgerdebatte von 2002 bis 2009.
Sterbehilfe

Helfer am Sterbebett

Freiheit zum Tod?

Aktive Sterbehilfe

Manche Menschen sind aufgrund einer Krankheit oder schwerer unerträglicher Schmerzen so verzweifelt, dass sie nicht mehr leben wollen. Weil sie sich nicht selbst töten können oder wollen, bitten sie Ärzte, Angehörige oder Freunde, ihr Leben zu beenden, zum Beispiel durch ein tödliches Medikament. Die Rechtslage dazu ist in Europa unterschiedlich: Töten auf Verlangen ist in Deutschland verboten und wird mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnt die aktive Sterbehilfe ausdrücklich ab. Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass es kein Menschenrecht auf einen selbstgewählten Tod gebe.

In den Niederlanden, Belgien und der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe jedoch unter bestimmten Bedingungen erlaubt — zum Beispiel bei einer unheilbaren Krankheit mit "unerträglichem" Leiden.

Passive Sterbehilfe

Wenn ein Kranker selbst nicht mehr entscheiden kann, können Angehörige und Ärzte festlegen, ob auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden soll. Dies ist in Deutschland weitgehend akzeptiert. Allerdings bleibt passive Sterbehilfe nur dann straffrei, wenn sie dem erklärten Willen des Patienten entspricht. Hat der Sterbeprozess begonnen, gestattet auch der Bundesgerichtshof ausdrücklich den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung, Bluttransfusion oder künstliche Ernährung. Darüber hinaus erlaubt er den Einsatz hoher Dosen von Schmerzmitteln, die lebensverkürzend wirken können.

Hippokratischer Eid

Nie werde ich irgend jemandem, auch auf Verlangen nicht, ein tödliches Mittel verabreichen oder auch nur einen Rat dazu erteilen.

Diese ärztliche Selbstverpflichtung geht auf den griechischen Arzt und Schriftsteller Hippokrates zurück, etwa 400 v. Chr.

Sterbehilfe als Bedrohung?

Die individuelle Entscheidung für die Sterbehilfe erzeugt gesellschaftlichen Druck. Und der wirkt auf mich zurück. Christian Judith von der Interessenvertretung "Selbstbestimmtes Leben" wendet sich als behinderter Mensch entschieden gegen die aktive Sterbehilfe.

Viele Menschen mit Behinderungen fühlen sich durch die Sterbehilfe-Debatte bedroht. Warum ist das so?

Leben: Nicht um jeden Preis?

Aktive und passive Sterbehilfe sind in der Praxis jedoch nicht immer eindeutig zu unterscheiden. Im Einzelfall kann es etwa eine Frage der Menge sein, ob ein Medikament nur Schmerzen lindert oder ob es einen schwerkranken Menschen tötet.

Mittlerweile wandelt sich in deutschen Kliniken die Einstellung zu Leben und Tod. Das Leben von Kranken und Menschen mit Behinderungen gilt zwar im Prinzip als unantastbar. Doch es verbreitet sich die Ansicht, Leben solle nicht mehr "um jeden Preis" verlängert werden. Heute kommen Kranke oder ihre Angehörigen immer häufiger mit Patienten verfügungen in die Klinik. Darin haben sie zum Beispiel festgelegt, dass sie bei bestimmten tödlichen Erkrankungen nicht mehr ernährt oder nicht mehr beatmet werden wollen.

Die Angst Schwerstkranker vor einem qualvollen Ende darf nach Ansicht deutscher Schmerzmediziner kein Argument für aktive Sterbehilfe sein. Auch schwerste Schmerzen könnten heute "vollständig unterbunden werden", so die Experten.

Der Wunsch allem ein Ende zu setzen, kann viele Gründe haben: Einsamkeit, das "Satt-und-Sauber"-Halten ohne menschliche Zuwendung im Pflegeheim oder eben starke Schmerzen. Dann kann das Leben "aussichtslos und unerträglich" erscheinen. Was aber, so fragen die Kritiker der Sterbehilfe, wenn dieser Mensch gepflegt wird, wenn jemand bei ihm ist, wenn jemand ihm die Schmerzen nimmt?

Foto: Michael Bause

Denn die Seele kennt kein Koma

Nach einem Badeunfall als Kleinkind war Frederike Käufer eigentlich schon tot. Ärzte konnten sie ins Leben zurückholen. Seit dem ist das mittlerweile neunjährige Mädchen im Wachkoma. Frederikes Mutter ist sicher, dass ihre Tochter zum Beispiel merkt, ob vertraute Menschen in der Nähe sind. Einmal, nach einem längeren Urlaub, ging ein glückliches Lachen über ihr Gesicht, als sie endlich wieder in ihrem vertrauten Zimmer war. "Diese Kinder haben Schmetterlingsfühler", sagt Frau Käufer, "sie spüren die Stimmung im Raum."

Im Wachkoma

Die Amerikanerin Terri Schiavo lag fünfzehn Jahre lang im Wachkoma, mit offenen Augen, aber schwer geschädigtem Großhirn — bis ein Gericht endgültig entschied, dass die Patientin nicht mehr ernährt werden solle. Ihr Mann hatte gegen den Willen von Terris Eltern durchgesetzt, die künstliche Ernährung ab zu schalten. Am 18. März 2005 entfernten die Ärzte die Schläuche. Es dauerte einige Tage, bis Terri schließlich starb.

War es ihr Wunsch?

Finde mehr über Terris Geschichte heraus (de.wikipedia.org, news.google.de)

Wie beurteilst du die Entscheidung, Terri Schiavo sterben zu lassen?

O-Töne

Wer das Leben wie das Sterben aus Gottes Hand annimmt, sollte sich nicht zum Richter über das Leben machen. Niemand darf die Lizenz zum Töten verlangen und erhalten. Bischof Wolfgang Huber Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland

Dieses Gefühl, ständig anderen zu Last zu fallen, finde ich unerträglich. Es wäre besser, ich wäre gar nicht mehr da. Gisela Schulte 80, nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt

Worum es den meisten Menschen wirklich geht, das ist, in ihrer letzten Lebensphase nicht allein und hilflos zu sein, sondern jemand zu haben, der die Schmerzen lindert und sie begleitet. Herta Däubler-Gmelin Schirmherrin der Deutschen Hospizbewegung

Politisch bin ich misstrauisch dem Ruf nach legalisierter Sterbehilfe gegenüber. Persönlich möchte ich aber das Recht auf selbst bestimmtes Sterben. Ursula Eggli Schriftstellerin und Behindertenaktivistin

Sterbehilfe-Umfrage

Umfragen zum Thema aktive Sterbehilfe zeigen folgendes Ergebnis: Je jünger die Befragten sind, desto eher sind sie dafür. Nur jeder vierte über 60 Jahre ist für aktive Sterbehilfe, allerdings fast jeder zweite der 14- bis 29-Jährigen.

Was ist wohl der Grund?

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