Überlassen Sie Bioethik nicht Experten. Die Online-Bürgerdebatte von 2002 bis 2009.
Sterbehilfe

Zusammenfassung

Nicht immer wird das Leben eines Menschen als lebenswert angesehen. Ein Dasein, das von außen betrachtet sinnlos erscheint, ist für den Betroffenen jedoch häufig wertvoll — auch wenn es von Krankheit und Behinderung gezeichnet ist. Wer soll darüber entscheiden: der Staat, die Ärzte, die Betroffenen? Sterbende oder Schwerstkranke brauchen viel Pflege und Zuwendung. Es besteht die Gefahr, dass das Sterben als der einfachste Weg gesehen wird. Und dass aus dem "Sterben dürfen" ein "Sterben sollen" wird.

Sterbehilfe in der Diskussion

Die Sterbehilfe-Debatte ist in vollem Gange. Immer wieder berichten Medien über spektakuläre Fälle von Menschen, die um Sterbehilfe bitten. Auch die Gerichte beschäftigen sich mit der Frage, ob Menschen andere auf deren Wunsch töten dürfen. In Holland, Belgien und der Schweiz ist das Töten von Schwerstkranken, die aktive Sterbehilfe, bereits Teil des medizinischen Handelns. Deutsche Politiker, Ärzte und Wissenschaftler lehnen die aktive Sterbehilfe dagegen strikt ab. In Deutschland ist sie verboten und wird bestraft.

Die neueren Richtlinien der Bundesärztekammer legen mehr Wert auf das Selbstbestimmungsrecht der Patienten als früher. Heute unterscheiden sie ausdrücklich zwischen der "medizinischen Behandlung" mit dem Ziel der Heilung und einer "Basisbetreuung", die nur noch das Sterben begleiten soll. "Wenn der Patientenwille eindeutig ermittelt ist, dürfen die Ärzte nicht weiter behandeln", sagt der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe. Nicht einmal dann, wenn sie eine Verbesserung des Zustandes nicht ausschließen. Alles andere wäre Körperverletzung und damit eine Straftat.

Viele Mediziner und Sterbebegleiter fordern dagegen, mehr für ein schmerzfreies und würdiges Sterben zu tun als für den vorzeitigen Tod.

Gängige Praxis legalisiert: Sterbehilfe in den Niederlanden

Die Niederlande waren das erste Land der Welt, in der aktive Sterbehilfe gesetzlich zugelassen wurde. Seit 2001 kann ein Patient unter bestimmten Bedingungen von seinem Arzt verlangen, ihn zu töten. Jeder Arzt, der diesem Wunsch entspricht, ist juristisch und moralisch frei gesprochen. Dabei wird nicht mehr zwischen aktiver und passiver, direkter oder indirekter Sterbehilfe unterschieden, sondern man spricht generell von Euthanasie. Somit darf der Arzt nicht nur eine lebenswichtige Maschine abstellen, um einen Todkranken sterben zu lassen. Er darf ihm auch die Giftspritze setzen — vorausgesetzt, der Lebensmüde verlangt ausdrücklich seinen Tod und ist urteilsfähig. Dafür muss der Sterbewillige über 18 Jahre alt sein, nicht geistig behindert und seinen Sterbewunsch klar und deutlich vor Zeugen artikulieren — was zum Beispiel Menschen im Koma oder Alzheimer-Patienten ausschließt.

Das Gesetz definiert darüber hinaus fünf Sorgfalts-Kriterien, nach denen die aktive Tötung auf Verlangen sowie die ärztliche Beihilfe zum Selbstmord straffrei bleibt:

  1. Das Leiden muss "unerträglich" sein.
  2. Es darf keinerlei Aussicht auf ein "gutes Leben" mehr geben.
  3. Der Hausarzt muss sich überzeugt haben, dass der Patient den Sterbewunsch aus freiem Willen und nach reiflicher Überlegung äußert.
  4. Ein zweiter, unabhängiger Arzt muss konsultiert werden.
  5. Jeder Fall muss von beiden Ärzten einer Kommission schriftlich gemeldet werden, die auf Formfehler und Unklarheiten prüft.

Es ist fraglich, ob diese Kriterien immer eingehalten werden. Das niederländische Gesundheitsministerium hat 2005 beschlossen, die Kontrollen bei aktiver Sterbehilfe zu verschärfen, da es neben den offiziell gemeldeten Fällen von legaler Sterbehilfe eine hohe Dunkelziffer gebe. Danach sollen 2004 etwa 1000 Menschen getötet worden sein, ohne dass die Kontrollkommissionen unterrichtet wurden. Laut Umfragen befürworten 85 Prozent der Niederländer die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe. 70 Prozent der Ärzte haben das Gesetz begrüßt. Die Niederländer verstehen ihr neues Euthanasiegesetz als Ausdruck ihres liberalen Denkens und als überfälligen Tabubruch im Dienste der Selbstbestimmung.

Radikal vereinfacht: Sterbehilfe in Belgien

Nach den Niederlanden hat Belgien im Mai 2002 als zweites europäisches Land die aktive Sterbehilfe eingeführt. Das neue Gesetz gilt als das weitreichendste der Welt. Die Voraussetzungen: Der Patient muss volljährig sein und schriftlich seinen Todeswunsch mitteilen. Ist er dazu nicht fähig, muss eine Person seines Vertrauens den Wunsch niederschreiben. Außerdem muss der Patient unheilbar krank sein und physisch oder psychisch permanent unter der Krankheit leiden. Als erstes Land der Welt akzeptierte Belgien damit ausdrücklich eine psychische Krankheit als Tötungsgrund; außerdem muss sich der Patient nicht im Endstadium seines Leidens befinden. Das Gesetz hat europaweit erbitterte Kritik hervorgerufen, weil es nach Ansicht seiner Gegner ein enormes Risiko für Missbrauch berge.

Für den Fall der Fälle: Patientenverfügung

Immer mehr Menschen wollen Vorsorge treffen für den Fall, dass sie einmal aufgrund einer sehr schweren Erkrankung selbst keine Entscheidungen mehr über ihre Therapie bzw. deren Abbruch treffen können. In Patientenverfügungen versuchen sie, Angehörigen und Ärzten eine Art Behandlungskompass an die Hand zu geben, falls sie zum Beispiel einen schweren Schlaganfall mit weitgehender Lähmung erleiden oder ins Koma fallen. Doch die Patientenverfügungen sind umstritten. Zum einen treffen sie oft gar nicht auf den späteren Krankheitsverlauf zu und können von den Ärzten dann gar nicht berücksichtigt werden. Zum anderen aber können sich Wünsche und Vorstellungen über das Lebensende sehr stark wandeln. Das belegen neue Forschungsergebnisse aus den USA. Danach entscheiden sich Menschen gerade in extremen Situationen anders, als sie es vorhergesehen haben. Etwa nach einem schweren Unfall: Plötzlich spielen andere Dinge eine Rolle als vorher. Die Einstellung zu Krankheit, Leiden und Tod kann sich dann ändern.

Vor allem Behindertenorganisationen, aber auch Politiker und Ärzte, kritisieren, dass die Diskussion um die Patientenverfügungen falsche Schwerpunkte setze. Statt das Sterben zu erleichtern oder vorzuverlegen, fordern sie eine bessere Betreuung am Ende des Lebens: durch mehr und besser ausgestattete Palliativstationen (Schmerzmedizin) oder durch mehr Hospize.

Im Wachkoma

Über die Geschichte der komatösen Terri Schiavo ist in den Medien viel und teilweise spektakulär berichtet worden. Der letzten Entscheidung, die künstliche Ernährung einzustellen, war ein erbitterter Familienstreit vorausgegangen, der sich durch viele Gerichtsinstanzen zog. Der Fall hat auch bei uns die Diskussion um Sterbehilfe bei Koma-Patienten wieder aufleben lassen.

In Deutschland gibt es rund 10.000 Koma-Patienten. Die Zahl derjenigen, die nicht mehr versorgt werden und deshalb sterben, wird auf mehrere Dutzend im Jahr geschätzt. Das Thema ist in vieler Hinsicht heikel: Zum einen gibt es Anzeichen, dass Koma-Patienten sehr wohl noch Empfindungen haben, wie zum Beispiel die Anwesenheit von Menschen zu spüren und darauf zu reagieren. Zum anderen gibt es immer wieder Beispiele von Koma-Patienten, die auch nach langer Zeit noch aus dem Koma aufwachen — auch entgegen ärztlicher Prognosen.

TIPP

Diskussionsanregungen

  • Darf der Staat durch ein Verbot der aktiven Sterbehilfe von einem Menschen verlangen weiterzuleben, obwohl dieser es gar nicht will?
  • Wie stehst du zur passiven Sterbehilfe, also zum Sterbenlassen, bei dem der Patient oder die Patientin nicht mehr ernährt wird bzw. keine lebenserhaltende Behandlung mehr erhält?
  • Wie stehen deine Angehörigen oder Freunde zu dem Thema? Frag sie einmal!

Argumente pro Sterbehilfe:

  • Wenn ein Mensch sein Leiden nicht mehr ertragen kann, sollte ihm als letzter Ausweg das Recht auf den eigenen Tod zugebilligt werden.
  • Der Respekt vor der Würde des Menschen gebietet, ihn nicht einem möglichen Kontrollverlust hilflos auszuliefern.
  • Das Grundgesetz garantiert dem Menschen das Recht auf Selbstbestimmung. Dies sollte sich auch auf die Bestimmung des Zeitpunkts für sein eigenes Ende beziehen.
  • Die Kosten für eine oft jahrelange Betreuung von Schwerstkranken sind hoch.

Argumente contra Sterbehilfe:

  • Die Erfahrung vieler Mediziner ist: Wer eine gute Schmerzbehandlung und liebevolle Fürsorge erfährt, verlangt gar keine Sterbehilfe.
  • Als entscheidendes Kriterium gilt meist, ob ein Leben nicht mehr "lebenswert" bzw. "unerträglich" geworden ist. Doch diese Kritierien sind sehr subjektiv und bedeuten für jeden etwas anderes.
  • Es besteht immer die Gefahr, dass Menschen sich während einer schweren Depression für Sterbehilfe entscheiden, aus der sie mit entsprechender Hilfe jedoch vielleicht wieder herausgefunden hätten.
  • Der Druck auf Schwerstkranke wächst, sich aufgrund falscher Rücksichtnahme auf die Familie oder gar auf die Gesellschaft zu der tödlichen Spritze zu entschließen — zum Beispiel, um niemandem zur Last zu fallen oder keine "unnötigen" Kosten zu verursachen.
  • Dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet — zum Beispiel durch überforderte Angehörige oder habgierige Erben.
  • Sterbehilfe ist nicht von Gott gewollt. Sowohl das Christentum als auch der Islam zum Beispiel lehnen die Sterbehilfe im Grundsatz ab.
  • Aufgabe des Arztes ist Leiden zu lindern und nicht Leben zu beenden.
  • Viele Patienten mit lebensbedrohlichen Krankheiten sehen im Arzt einen bedingungslosen Mitstreiter gegen Krankheit, Schmerz und Tod. Die Möglichkeit, dass ein Arzt im Zweifel die Seiten wechselt, kann das Vertrauensverhältnis stören.
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