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Vorgeburtliche Diagnostik: PND und PID

Zusammenfassung

Die vorgeburtliche Diagnostik nimmt zu: Immer mehr Tests an Ungeborenen werden Schwangeren heute angeboten. Krankheiten und Fehlbildungen sollen möglichst frühzeitig erkannt werden. Was bedeutet diese medizinische Entwicklung für Schwangere und Eltern?

Die Entwicklung der Pränataldiagnostik

Die Zahl der vorgeburtlichen Untersuchungen hat in den letzten drei Jahrzehnten sehr stark zugenommen. Die Ultraschalluntersuchung wurde ursprünglich nur für "Risikopaare" eingeführt. Heute werden jedoch bei fast jeder Schwangeren mindestens drei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Nach einem auffälligen Befund wird der Schwangeren zur Abklärung eine invasive Untersuchung (Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie) angeboten. Über 35-jährige Frauen gelten grundsätzlich als "Risikoschwangere", bei etwa 10 Prozent wird eine invasive Untersuchung durchgeführt. Die Zunahme der invasiven Untersuchungen in Zahlen:

  • 1976 über 1800
  • 1995 über 60.000
  • heute: etwa 80.000 jährlich

Viele Praxen bieten zusätzlich zur regulären Schwangerschaftsvorsorge ab der 11. Schwangerschaftswoche ein "Frühscreening". Dieses Angebot müssen Paare aus eigener Tasche zahlen. Es umfasst eine ausführliche Ultraschalluntersuchung und die Untersuchung von Hormonwerten im Blut der Schwangeren. Dabei werden in erster Linie Hinweise auf Chromosomenveränderungen, wie zum Beispiel die Trisomie 21 (Down Syndrom), gesucht. Ziel des Frühscreenings ist es, schon möglichst früh mögliche Fehlbildungen oder Krankheiten des Ungeborenen zu erkennen. Allerdings liefern diese Tests lediglich Wahrscheinlichkeiten und keine Diagnosen. Einen medizinischen Nutzen gibt es nicht. Auf der Basis von Untersuchungsergebnissen, die höchst vage sein können, werden Paare dann vor die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch der Schwangerschaft gestellt.

Garantie für ein gesundes Kind?

Nur eine sehr geringe Zahl von Behinderungen und Krankheiten ist auf genetische Ursachen zurückzuführen — und selbst von diesen kann nur ein kleiner Teil durch PND erkannt werden. Die meisten körperlichen und geistigen Behinderungen entstehen erst bei der Geburt — oder durch Unfälle im späteren Leben.

Im Allgemeinen gibt es für die durch PND feststellbaren Behinderungen und Krankheiten keine Therapien. Dennoch entsteht der Eindruck, als könne die pränatale Diagnostik gesunden Nachwuchs garantieren.

Künstliche Befruchtung und Präimplantationsdiagnostik

Die künstliche Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation, IVF) wurde ursprünglich zur Behandlung unfruchtbarer Paare entwickelt. Sie ermöglichte eine Zeugung von Embryonen außerhalb des Frauenkörpers. Dies ist eine Voraussetzung für die Präimplantationsdiagnostik (PID). Bei dieser Methode werden Embryonen im Labor gezeugt und anschließend auf ihre genetischen Eigenschaften untersucht. Mit der PID ist es erstmals möglich, aus mehreren Embryonen den "passenden" auszuwählen. Ursprünglich war die PID als Ausnahmeregelung für "erblich vorbelastete Paare" gedacht. Inzwischen wird sie in vielen Ländern zunehmend angewandt — hauptsächlich, um die Erfolgsrate der künstlichen Befruchtung zu steigern: Man hofft, eine Qualitätstestung der Embryonen werde die Zahl der durch künstliche Befruchtung herbeigeführten Schwangerschaften steigern. In manchen Ländern wird außerdem die Geschlechtswahl durch PID zugelassen.

IVF und PID sind wegen der großen gesundheitlichen und seelischen Belastungen für die Frauen durch Hormonbehandlungen und wegen möglicher gesundheitlicher Schäden der so entstandenen Kinder in Kritik geraten.

In Deutschland ist die künstliche Befruchtung erlaubt. Die PID dagegen ist verboten, da bei diesem Verfahren mehr Embryonen hergestellt werden, als für die Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden. Über eine Änderung der Gesetzeslage wird heftig gestritten.

Der Fall Adam Nash

Als Adam Nash im August 2000 in Minneapolis, USA, das Licht der Welt erblickte, wurde er schlagartig berühmt. Denn er war gezeugt worden, um das Leben seiner vier Jahre älteren Schwester Molly zu retten, die mit Faconia Anämie, einer sehr schweren Erkrankung des Knochenmarks, geboren worden war. Hierfür hatten Mediziner im Labor aus den Ei- und Samenzellen von Mollys Eltern 15 Embryonen hergestellt. Anschließend hatten sie denjenigen ausgewählt, der aufgrund seiner genetischen Eigenschaften am besten als Stammzellenspender für ihre Tochter geeignet war. Nur dieser eine Embryo wurde in die Gebärmutter von Mollys Mutter eingepflanzt und konnte dort zu einem Kind heranwachsen. Direkt nach Adams Geburt entnahmen die Ärzte Stammzellen aus seiner Nabelschnur und spritzten diese in das Knochenmark von seiner Schwester.

Der Fall löste heftige ethische Diskussionen aus. Kritiker warfen den Eltern vor, Adam nicht um seiner selbst willen gezeugt zu haben und sprachen von einem "menschlichen Ersatzteillager." Die Wochenzeitung "Freitag" fragte: Angenommen Molly überlebt trotz Knochenmarkspende ihres eben für diesen Zweck gezeugten Bruders nicht? Wie werden die Eltern darauf reagieren? (...) Und mit welcher Schuldlast wird Adam künftig durchs Leben gehen?

Molly Nash gilt heute als geheilt. Wenn Kritiker ihren Eltern heute vorwerfen, "Wie konntet ihr nur?" antworten sie: "Wie könnten wir nicht?"

TIPP

Gesprächsanregung

Wer hat schon Schwangerschaften in der Familie oder im Bekanntenkreis mitbekommen? Welche Bedeutung hatte dort das Thema "Gesundheit — Krankheit — Behinderung"?

Mehr Selbstbestimmung?

Mit den Angeboten der pränatalen Diagnostik — und im Ausland auch der Präimplantationsdiagnostik — haben Männer und Frauen heutzutage zumindest theoretisch die Möglichkeit, sich auf ein behindertes oder krankes Kind einzustellen — oder sich gegen ein Kind mit bestimmten Eigenschaften zu entscheiden. Gibt es damit aber wirklich mehr Planbarkeit, mehr Individualität und mehr Selbstbestimmung? Die Historikerin Barbara Duden bezeichnet solche Versprechen als Trick, um fragwürdige Angebote an den Mann und vor allem an die Frau zu bringen: "Immer mehr Tests und Behandlungen werden angeboten, die vom Arzt nicht mehr guten Gewissens empfohlen werden können", kritisiert sie. Damit werde die Verantwortung an die Frauen abgeschoben. "Sie sollen sich nun selbst dafür entscheiden."
Selbstbestimmung war ein zentraler Begriff der Frauenbewegung in der BRD der 60er und 70er Jahre. "Ob Kinder oder keine, entscheiden wir alleine!" lautete die Parole gegen das von Staat und Kirche verhängte Abtreibungsverbot. Jede Frau, so die Forderung, sollte das Recht haben, zu entscheiden, ob sie schwanger werden, sein und bleiben will.

Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches, der den Abbruch von Schwangerschaften regelt, wurde seither mehrfach reformiert. Heute gilt die Fristenregelung: Danach bleibt die Abtreibung zwar prinzipiell verboten, Frauen müssen aber keine Strafverfolgung fürchten, wenn sie sich in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen für den Abbruch entscheiden und sie die Teilnahme an Schwangerschaftsberatung nachweisen. Außerdem ist ein Schwangerschaftsabbruch zulässig, wenn dieser "nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann" (Medizinische Indikation). In letzterem Fall kann ein Abbruch noch bis unmittelbar vor der Geburt stattfinden. Dabei muss keine Beratung nachgewiesen werden. Die Praxis dieser so genannten "Spätabtreibungen" ist sehr umstritten. Denn: Mit Hinweis auf eine Gefahr für Leib und Leben der Mutter werden häufig auch Schwangerschaften abgebrochen, weil sie zur Geburt eines Kindes mit Behinderungen führen würden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug die Zahl der Spätabtreibungen im Jahr 2005 2220, davon 171 nach der 22. Schwangerschaftswoche, wenn das Kind also außerhalb des Mutterleibes — zumindest in einigen Fällen — lebensfähig gewesen wäre.

In guter Hoffnung?

Ein Film von Maria Petersen, Deutschland 1998, 54 Minuten. Ein Film über die Angst vor einem behinderten Kind. Vier Frauen berichten von ihren Erfahrungen. VHS erhältlich bei Medienproduktion Realtime, Anklamer Str. 38, 10115 Berlin, (030) 4 48 47 67 oder bei Eltern beraten Eltern e. V.

Adam — Retortenbaby als Lebensretter?

Ein Film von Katia Esson, SWR 2003, 45 Minuten. Der Film lässt Befürworter und Kritiker zu Wort kommen und berichtet auch von Fehlschlägen der Präimplantationsdiagnostik.

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