Überlassen Sie Bioethik nicht Experten. Die Online-Bürgerdebatte von 2002 bis 2009.

Die rechtliche Lage


In Deutschland ist die PID durch das Embryonenschutzgesetz zwar nicht explizit geregelt, sie gilt aber nach der Meinung der meisten Juristen als verboten.

In vielen anderen Ländern dagegen ist sie erlaubt und zunehmend auch in der Praxis etabliert. Deshalb wird oft gesagt, Deutschland sei "moralisch rückständig". Außerdem würde ein nationales Verbot keinen Sinn machen, wenn deutsche Bürger nur in ein Nachbarland fahren müssen, um das Verfahren in Anspruch zu nehmen. Diese Argumentation würde aber auch für viele andere Fälle (z.B. Umweltschutz, Kinderarbeit, etc.) bedeuten, dass im internationalen Vergleich immer der liberalsten Regelung Vorrang gegeben werden müsste. Ein allgemeines "Ethik-Dumping" wäre die unausweichliche Folge.

(Hille Hacker: Ein in jeder Hinsicht gefährliches Verfahren. Die Praxis der PID unter Abwägung aller Umstände. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.05.2001)

Embryo

Die Rechte der Frau - der Schutz des Embryos

Dazu kommt, dass die genetische Diagnostik an einzelnen embryonalen Zellen nicht besonders zuverlässig ist. Deshalb wird meist auch während der Schwangerschaft zur Überprüfung noch eine PND durchgeführt. (Die Zahlen beziehen sich auf die Praxis der normalen IVF nach dem Deutschen IVF Register 2000.)

Dabei wird aber der entscheidende Unterschied zwischen einer bestehenden Schwangerschaft und der künstlichen Zeugung im Labor unterschlagen. Durch eine ungewollte Schwangerschaft ist die betroffene Frau unausweichlich in ihrer ganzen körperlichen und psychischen Integrität betroffen. Das Leben des Kindes könnte nur um den Preis der Verletzung der Rechte der schwangeren Frau geschützt werden.

Darauf hat der Gesetzgeber mit guten Gründen verzichtet. Im Fall der Entscheidung für eine PID ist die Frau nicht schwanger. Es besteht kein unausweichlicher Konflikt zwischen den Rechten der Frau und dem Schutz des Embryos. Im Gegenteil wird dieser Konflikt durch die Zeugung im Labor mit dem Ziel, nur die "gesunden" Embryonen auszuwählen, mit ärztlicher Hilfe vorsätzlich herbeigeführt. Das stellt den Gesetzgeber vor eine völlig andere Situation.


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