Die Präimplantationsdiagnostik (PID), die es ermöglicht, Embryonen im Labor genetisch zu untersuchen, ist ein ethisch und juristisch umstrittenes neues Verfahren. Während die einen sie für eine unerlässliche Hilfe für "erblich belastete" Paare halten, ein gesundes Kind bekommen zu können, sehen andere dadurch die Gefahr, dass in Zukunft auch noch nach anderen Kriterien als Erbkrankheiten Selektion vorgenommen wird.
Kapitel:
- Präimplantationsdiagnostik statt Pränataldiagnostik?
- Wann beginnt das menschliche Leben?
- Die rechtliche Lage
- Neue Entscheidungszwänge für werdende Eltern?
- Werden Menschen mit Behinderungen durch die PID diskriminiert?
- Weiterführende Links
Präimplantationsdiagnostik statt Pränataldiagnostik?
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) (siehe Lexikon) kann unter Umständen die Entstehung eines kranken oder behinderten Kindes schon vor der Schwangerschaft verhindern. Sie soll deshalb Paaren, die ein hohes "Risiko" (25-50%) für ein krankes oder behindertes Kind haben, angeboten werden, um Schwangerschaftsabbrüche nach einer Pränataldiagnostik (PND) zu vermeiden.
So sieht es die Bundesärztekammer mit ihrem Richtlinienentwurf für die PID. Der Ärztinnenbund dagegen hält es in seiner Stellungnahme für fraglich, ob die PID tatsächlich für die Frau die bessere Alternative gegenüber der PND ist. Um die Auswahl "gesunder" Embryonen durchführen zu können, ist die Zeugung von mehreren Embryonen im Labor, eine In-vitro-Fertilisation (IVF), notwendig.
Dabei wird die Frau mit Hormonen behandelt, damit mehrere Eizellen gleichzeitig zur Reifung kommen. Diese werden dann operativ entnommen und im Labor befruchtet. Am dritten Tag nach der Befruchtung, wenn die Embryonen aus ungefähr 6-10 Zellen bestehen, werden jeweils 1-2 Zellen entnommen und genetisch untersucht.
Anschließend werden nur die Embryonen, die die unerwünschte genetische Anlage nicht tragen, in die Gebärmutter der Frau überführt.





