Kapitel:
- Stammzellen als Alleskönner
- Embryonen als Zelllieferanten: Der erste Schritt zum Klonbaby?
- Therapie oder medizinische Sackgasse?
- Recht und Gesetz: Vom Persilschein bis zum strikten Verbot
- Weiterführende Links
Recht und Gesetz: Vom Persilschein bis zum strikten Verbot
Reproduktives Klonen, also der Versuch, einen genetisch identischen Menschen zu schaffen, ist international verboten. Darüber hinaus gibt es Unterschiede in den Gesetzen der einzelnen Länder:
- Wer in Deutschland versucht, einen Embryo zu klonen, wird nach dem Embryonenschutzgesetz vom Dezember 1990 mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft. Auch die Gewinnung von embryonalen Stammzellen (ES) ist verboten. Der Import ES ist seit April 2002 mit der Verabschiedung des Stammzellgesetzes unter strengen Auflagen erlaubt.
- In Großbritannien dürfen Wissenschaftler seit mehr als zehn Jahren an Embryonen unter bestimmten Bedingungen forschen, etwa um neue Erkenntnisse in der In-Vitro-Fertilisation oder der Präimplantationsdiagnostik (PID) zu gewinnen. Seit 2001 ist auch das therapeutische Klonen erlaubt.
- In den USA sind Im- und Export ES ohne Probleme möglich. Lediglich Universitäten und Institutionen, die mit öffentlichem Geld gefördert werden, sind an Auflagen gebunden. Sie dürfen lediglich an Stammzellen forschen, die zu dem Zeitpunkt bereits existierten. Nach US-Angaben waren es weltweit 64 Stammzelllinien. Die Privatindustrie ist an diese Regelung nicht gebunden; sie darf an allen Stammzellen forschen. Das therapeutische Klonen, bei dem Embryonen eigens für medizinische Zwecke hergestellt werden, ist erlaubt.
- In Israel gibt es nach Angaben des US-amerikanischen National Institutes of Health einige der weltweit begehrten Stammzelllinien. In Israel ist die Entnahme von Stammzellen aus überzähligen Embryonen gestattet. Im Judentum hat ein Embryo keine höhere Schutzwürdigkeit als Spermien.
- In Europa könnte der Beschluss des Europäischen Patentamtes (Epa) in München die weitere Arbeit mir embryonalen Stammzellen blockieren. Das Epa hat im Juli 2002 einem britischen Stammzellforscher das Patent mit der Begründung verweigert, dass die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen und kommerziellen Zwecken nicht mir dem europäischen Patentrecht vereinbar sei. Damit fällt nach Angaben von Beobachtern das Interesse der Firmen an weiterer Forschung auf diesem Gebiet weg.
Die Alternative: Stammzellen des Knochenmarks
Es geht auch ohne Embryonen. Aus Stammzellen des Knochenmarks haben Essener Forscher Anfang 2002 Nervenzellen entnommen, die zur Behandlung von Alzheimer- oder Parkinson-Patienten geeignet sein sollen. Auch US-Forscher wollen im Kampf gegen die Parkinson-Krankheit einen Erfolg erzielt haben. Ein Patient, dem sie mit Stammzellen aus seinem Gehirn behandelt haben, soll sich nach einer Meldung vom April 2002 auf dem Weg der Besserung befinden.
Und auch der Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft und gleichzeitig Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft humane embryonale Stammzellen der DFG, Rüdiger Wolfrum, fordert zusammen mit anderen Wissenschaftlern, die Forschung an Stammzellen von Erwachsenen zu intensivieren. Diese Arbeit mit sog. adulten Stammzellen ist ethisch kaum umstritten, da dabei keine Embryonen "verbraucht", sprich getötet werden.
Einige Wissenschaftler weisen auf Arbeiten mit Stammzellen aus Nabelschnurblut und peripherem Blut hin. Aus ihnen konnten Nerven-, Herzmuskel, Leber- und Knorpelzellen hergestellt werden. Und die Meldungen über diese alternativen Ansätze häufen sich. Die Frage ist, für welche Forschung sich die Gesellschaft entscheiden und in welche Richtung sie ihr Geld und ihre wissenschaftliche Neugier stecken wird.
Jutta vom Hofe




