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Würde ist an Achtung gebunden


Singer, Hoerster und andere Vertreter der Zunft begründen die Rechte von Personen mit spezifischen Eigenschaften und Interessen. Sinngemäß lässt sich deshalb von der Würde der Person sprechen. Doch dieser moralische Status und die mit ihm verbundenen Rechtsansprüche sind exklusiv. Ausgeschlossen sind all diejenigen Menschen, die die genannten personalen Eigenschaften nicht besitzen. Auch das nur für Personen geltende Lebensrecht wird dann exklusiv.

Deutsche Gesetze

Menschenwürde hingegen, die als inhärent und unabdingbar verstanden wird, sichert das Lebensrecht für jeden Menschen. Die Würde des Menschen begründet sich allein durch den Status des Mensch-Seins. Ein Zirkelschluss, ließe man diese Begründung so stehen. Verständlich wird diese Haltung allerdings aus einer christlichen Perspektive. Auch eine rationale Begründung von Menschenwürde kann hier ansetzen. Sie argumentiert mit der Potentialität des Menschen. Bereits Embryonen besäßen demnach Würde, da das Leben von Zeugung bis zum Tod durch ein Kontinuum gekennzeichnet sei. Eine dauerhafte und prozessuale Entwicklung, die nur qualitativ zu verstehen sei. Jeder Versuch, Würde an qualitativen Merkmalen zu messen, sei ungenau und damit nicht haltbar.

Wer Würde besitzt, der ist etwas Einmaliges, Besonderes und Schutzwürdiges.

Allen Konzepten von Menschenwürde und Personalität ist daher gleich, dass sie auf die Schutzbedürftigkeit des Würdestatus verweisen. Denn dem Wesen der Würde liegt auch inne, dass es verletzt und missachtet werden kann. Deshalb verbinden sich die Gedankengebäude auch mit ethischen Postulaten. Moralisches Handeln, das sich aus der zu Grunde gelegten Ethik ergibt, hat zum Ziel, Würde zu sichern und zu gewährleisten.

Das Prinzip der Gleichheit ermöglicht die Achtung von Würde. Wenn wir unsere Mitmenschen achten, so wie wir selbst geachtet werden wollen, handeln wir würdevoll und bestätigen Würde.

Würde ist also immer auch an die Achtung des Würdeträgers gekoppelt. Durch die Achtung der Würde wird Würde gewährleistet und bestätigt. Im zwischenmenschlichen Kontakt verhalten wir uns würdevoll, wenn wir unsere Mitmenschen gleichberechtigt behandeln. Unwürdig begegnen wir einem Mensch beispielsweise dann, wenn wir ihn demütigen, foltern, unterdrücken oder instrumentalisieren.

Menschenrechte, die genau solche unwürdigen Handlungen verbieten, schützen den Menschen und die Menschenwürde, also die Besonderheit des Menschen als Mensch. In diesem Sinne ist Menschenwürde Grund und Begründung von Menschenrechten.

Thomas Gith


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