Kapitel:
- Menschenwürde und das Recht auf Leben
- Verschiedene Auffassungen von Menschenwürde
- Personen und das Recht auf Leben
- Würde ist an Achtung gebunden
Verschiedene Auffassungen von Menschenwürde
Menschenwürde und christliche Ethik
Auf der einen Seite stehen die Vertreter der christlichen Ethik. Sie beanspruchen, dass dem Menschen Würde von Natur aus zukomme. Der Mensch wird als ein Ebenbild Gottes verstanden. Deshalb besitze er Würde. Oder, wie es der Philosoph Robert Spaemann ausdrückt: "Der Mensch ist das Wesen, das sich selbst zurücknehmen, sich relativieren kann. Er kann, wie es in der christlichen Sprache heißt, 'sich selbst sterben.' (...) Eben in dieser Relativierung des eigenen endlichen Ichs, der eigenen Begierden, Interessen und Absichten, erweitert sich die Person und wird ein Absolutes." (Robert Spaemann (1987): Über den Begriff der Menschenwürde, in: Ders. (2001): Grenzen. Zur ethischen Dimension des Handelns. Stuttgart, S. 114).
Wie Menschenwürde rational begründet wird
Vertreter nicht-christlicher Positionen können darüber nur den Kopf schütteln. Für sie besitzt das christliche Verständnis von Menschenwürde keine Gültigkeit. Da es auf dem Glauben an Gott basiere, könne es in einer säkularen Gesellschaft keinen Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit erheben. Menschenwürde und Menschenrechte sollen deshalb rational begründet werden.
Kant und die Vernunft als 'objektives Prinzip'
Eine auch heute noch grundlegende Konzeption stammt von dem königsberger Philosophen Immanuel Kant. In seinem 1785 erschienen Werk "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" machte Kant die Vernunft als diejenige menschliche Eigenschaft aus, die seine Würde begründet. Vernünftig ist der Mensch für Kant deshalb, da er nach selbstgegebenen Gesetzen handeln kann. Kurz: er könne über sein Handeln nachdenken und müsse nicht jedem seiner Triebe folgen. Diese tief im Menschen verankerte Fähigkeit zur Vernunft war für Kant die wesentlichste Eigenschaft des Menschen, sein "innerer Wert". Würde besitze der Mensch, weil er "Zweck an sich" sei.
Er beziehe seinen moralischen Status also aus sich heraus. Möglich sei das, da die Würde als moralischer Status an das Prinzip der Vernunft gebunden sei. Die Vernunft aber könne durch nichts ersetzt werden. Denn ginge sie verloren, dann verlöre sich auch der moralische Status. Was aber durch nichts ersetzt werden könne, das habe keinen Wert, sondern Würde. Die Würde des Menschen als moralisches Subjekt erklärt sich bei Kant also durch das Prinzip der Vernunft und die Fähigkeit, vernünftig zu handeln und moralisch zu urteilen. Der Mensch als Vernunftwesen trägt seine Würde immer schon in sich.
Umstritten ist in der Kantforschung allerdings, ob auch denjenigen Menschen Würde zukommt, denen die Vernunft abgesprochen wird. Embryonen zum Beispiel oder schwer geistig beeinträchtigte Menschen. Vertreter, die von der uneingeschränkten Menschenwürde auch dann ausgehen, wenn aktuell keine Vernunft nachzuweisen ist, begründen dieses mit der Potentialität des Menschen. Auch Embryonen oder geistig Beeinträchtigte besäßen demnach Würde, da sie als Mensch vom Menschen abstammten und ihnen die Möglichkeit der Vernunft damit inne wohne.




