Der vorliegende Text verweist auf den grundsätzlichen Unterschied zwischen Menschenwürde auf der einen und der Würde der Person auf der anderen Seite. Verfahren wie die Präimplantationsdiagnostik und die Forschung an embryonalen Stammzellen könnten durch eine Abkehr vom Prinzip der Menschenwürde grundsätzlich legitimiert werden.
Doch das Grundgesetz spricht von Menschenwürde, die es zu schützen gilt. Aus guten Gründen. Denn mit dem Begriff verbindet sich das Lebensrecht für alle Menschen. Lebensrechte von Personen hingegen, so wie sie in einigen Ethiken gesetzt werden, sind exklusiv und damit eine Bedrohung für all diejenigen, denen personale Eigenschaften abgesprochen werden.
Kapitel:
- Menschenwürde und das Recht auf Leben
- Verschiedene Auffassungen von Menschenwürde
- Personen und das Recht auf Leben
- Würde ist an Achtung gebunden
Menschenwürde und das Recht auf Leben
Die Menschheit steht vor einer grundlegenden Schwelle. Für Teilbereiche unseres Daseins könnte sie sich zum Meister über Leben und Tod erheben. Denn die neueren Erkenntnisse von Medizin und Genetik ermöglichen den direkten Eingriff in das menschliche Leben. Mittels der Präimplantationsdiagnostik beispielsweise lassen sich im Reagenzglas erzeugten Embryonen auf genetische Abweichungen untersuchen. Möglicherweise vorliegende genetische Erkrankungen führen dann zu einer Verwerfung des Embryos. Das aber ist mit den Grenzen des Embryonenschutzgesetzes, die unter Berufung auf das verfassungsrechtliche Gebot der Menschenwürde gezogen wurden, nicht vereinbar. Doch ist es überhaupt gerechtfertigt, schon einem Embryo Menschenwürde zuzuerkennen? Ein anderes Beispiel ist die Sterbehilfe. Zum Beispiel ein im Wachkoma liegender Patient, der auf künstliche Ernährung angewiesen ist. Dieser Mensch lebt.
Mit welcher Legitimation soll ihm Nahrung entzogen werden? Beide Beispiele verweisen auf eine grundsätzliche Frage: Soll der unbedingte Schutz der Menschenwürde, der im Grundgesetz festgeschrieben ist und der sich nur in Ausnahmefällen nicht mit einem uneingeschränkten Lebensrecht verbindet, für Embryonen im Frühstadium und Wachkomapatienten aufgehoben werden? Die Frage nach Menschenwürde und Lebensrecht stellt sich also vor allem für Anfang und Ende des Lebens
Menschenwürde - Rechtstatus oder Wesen des Menschen?
Verwechselt werden dürfen die beiden Ansprüche jedoch nicht. Denn das Recht auf Leben ist nicht gleichzusetzen mit Menschenwürde. Menschenwürde ist vielmehr der besondere Status des Menschen, der durch Menschenrechte geschützt wird. Unter anderem durch das Recht auf Leben. Menschenwürde ist in diesem Sinne Grund und Begründung von Menschenrechten.
Warum der Mensch jedoch Würde besitzt, ist strittig. Strittig ist auch, wie sich Menschenwürde begründen lässt. Diese Uneinigkeit scheint sich durch einen unüberbrückbaren Gegensatz zu erklären.




